Das All-Star-Beamt*innen-Kabinett, das für die nächsten Monate die Regierung führt, soll “eine gute und geordnete Verwaltung der Staatsgeschäfte” sicherstellen, hat der Bundespräsident bei der Vorstellung der ersten Bundeskanzlerin gesagt.
Große Politik wird diese Übergangs-Regierung also nicht machen und dem Parlament deshalb kaum neue Gesetze vorschlagen. Das ist in dieser speziellen politischen Situation auch sehr vernünftig, die Regierung ist schließlich nicht aus Wahlen hervorgegangen. Und doch gibt es zwei Gesetze, für die diese Beamt*innen-Regierung die perfekte Initiatorin wäre.
Es sind zwei Themen, bei denen die Parteien im Nationalrat fundamentale Interessenskonflikte haben – weil es darum geht, ihren Einfluss, ihre Macht und ihre Ressourcen vernünftig zu regeln und zu beschränken. Was ein bisserl so ist, als würde man einen Hund auffordern, neben einer Knackwurst zu fasten. Kann man versuchen, aber nur, wenn man die Knackwurst nicht braucht.
Diese beiden Themen sind die Parteienfinanzierung und der öffentlich-rechtliche Rundfunk. (Es gäbe noch ein drittes: Politikergehälter. Aber die sind seit einer großen Debatte vor zwei Jahrzehnten sehr vernünftig festgelegt.)