Heute vor 100 Jahren hat die Provisorische Nationalversammlung in Wien das „Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird“ beschlossen – die österreichische Bundesverfassung.
Sie ist eine der ältesten noch gültigen Verfassungen der Welt. Letztes Jahr hat der Bundespräsident ihre „Eleganz und Schönheit“ gelobt, sehr viele Jurist*innen haben damals geschmunzelt. „Eine innere und äußere Ruine“ hat sie einst Verfassungs-Professor und Justizminister Hans Klecatsky genannt.
Tatsächlich ist die österreichische Verfassung extrem unübersichtlich und zersplittert. Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) von 1920 wurde mehr als hundert Mal geändert, von seinen 152 Artikeln ist gerade noch ein Zehntel in seinem ursprünglichen Wortlaut in Kraft. Und nicht alle sind so elegant wie der berühmte Beginn:
Artikel 14a zum Beispiel gilt unter Jurist*innen als Schulbeispiel dafür, wie man Verfassungsinhalte nicht formuliert. In mehr als 600 Wörtern wird da bis ins kleinste Detail das „Gebiet des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens“ organisiert.