In der „Causa Tempelberg“ hat Norbert Hofer nun auch in der zweiten Instanz gegen den ORF verloren. Seine Beschwerde sei unbegründet, der ORF habe nicht gegen das Objektivitätsgebot verstoßen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Hofers Beschwerde wird in allen Punkten zurückgewiesen.
Es ist eine Geschichte, an die sich Jüngere vielleicht gar nicht mehr erinnern können – aber in der ersten Runde des Präsidentschafts-Wahlkampfs zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer hat sie im Mai 2016 riesiges Aufsehen gemacht. Und sie hat mich seither beschäftigt wie wenig anderes in meinem Berufsleben.
Denn obwohl Norber Hofer damals im Wahlkampf mehrfach etwas behauptet hat, das in Wahrheit nie stattgefunden hat, glauben bis heute viele Menschen, der ORF hätte damals etwas falsch gemacht – und nicht Norbert Hofer.
In einer absurd empörten Kampagne gegen den ORF hat sich die FPÖ damals auch bei der Medienbehörde beschwert. 2017 hat sie dort haushoch verloren. Die KommAustria entschied damals nach einem langen Verfahren und der Einvernahme etlicher Zeugen in einem sehr ausführlichen Bescheid, dass Hofers Version der Geschichte falsch war und der ORF seine Recherchen „mit bestmöglicher Genauigkeit und Sorgfalt“ durchgeführt hat.
Mich hat das damals sehr erleichtert – denn diese Recherchen waren großteils von mir.
Doch statt es bei dieser – eher peinlichen – Niederlage bewenden zu lassen, zog Hofer in die nächste Instanz, vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort hat das Verfahren fast vier Jahre lang gedauert, aber nun liegt im Namen der Republik das Urteil vor. Auf 89 Seiten wird Hofers Beschwerde penibel Punkt für Punkt zerpflückt, bis nichts mehr davon übrig ist. Zentraler Satz:
„Unzweifelhaft hätte … der Sachverhalt, so wie er sich auf Basis der Angaben des Beschwerdeführers [Hofer] darstellte, durch eine – egal wie ausführlich durchgeführte – Recherche … niemals verifiziert werden können, als sich ein solcher in dieser Form nicht … zugetragen hat.“
(Eine anonymisierte, deshalb etwas kürzere Version des gesamten Urteilsspruchs gibt es hier online.)
Aber worum gehts eigentlich?
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