Alle Beiträge von Armin Wolf

Geboren am 19. August 1966 in Innsbruck. Studium der Politikwissenschaft (mit einer Fächerkombination aus Zeitgeschichte, Soziologie und Erwachsenenbildung) in Innsbruck und Wien. Sponsion 2000, Promotion 2005. Postgraduate-Studium Business Administration in Berlin, MBA 2010. Seit 1985 ORF-Journalist. Ab 2002 Moderator der ZiB2, seit 2010 auch stellvertretender Chefredakteur der TV-Information.

Lobende Worte

Vor einigen Tagen wurde ich – gemeinsam mit „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk – als „Journalist des Jahres“ ausgezeichnet. Gemeinsam, weil Klenk von der Jury der Fachzeitschrift „Österreichs Journalist:in“ für das Jahr 2021 ausgewählt wurde und ich für 2020. Wegen der Pandemie fand die Preisverleihung erst jetzt für beide Jahre statt.

Die Laudatio hat eine Kollegin gehalten, die wir beide außerordentlich schätzen: Die brillante Österreich- und Mittelosteuropa-Korrespondentin der „Süddeutschen Zeitung“ Cathrin Kahlweit. Sie hat mir erlaubt, ihre freundlichen Worte hier zu veröffentlichen.


Lieber  Armin, lieber Florian, liebe Anwesende,

kaum macht Covid mal eine kurze Pause, machen wir, was wir geschworen hatten, nie wieder zu tun. Mittelstreckenflüge antreten, große Parties feiern, durch den Alltag hekten, im Büro die Zeit mit sinnfreien Konferenzen verschwenden. Aber wir nutzen die Zeit zum Glück auch für Dinge, die zu kurz gekommen sind beziehungsweise aufgeschoben wurden. Dazu gehört, Florian Klenk und Armin Wolf dafür zu ehren, dass sie die Journalisten des Jahres 2020 und 2021 sind.

Ich hatte eine Weile überlegt, ob es zulässig ist, beide Männer in einer Laudatio zu würdigen. Beide habe ja schließlich jeweils eine eigene, epische Schilderung der Gründe verdient, warum sie zu den besten Journalisten gehören, die dieses Land hat.

Warum das Publikum sie liebt. Und warum die Politiker dieses Landes sie nicht immer lieben. Was sich bisweilen bedingt.

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Die Publikumsräte, die es nicht geben dürfte

Der ORF hat neben dem mächtigen Stiftungsrat noch ein zweites Aufsichtsgremium, den Publikumsrat, der laut ORF-Gesetz für die „Wahrung der Interessen der Hörer und Seher“ zuständig ist. Dem Publikumsrat gehören dreißig Personen an, 17 davon kann Medienministerin Susanne Raab nahezu freihändig auswählen und das hat sie letzte Woche getan: die Mehrheit davon allerdings gegen die Vorschriften des ORF-Gesetzes – sagt einer der renommiertesten Rundfunkjuristen im Land.

Hans Peter Lehofer ist Richter am Verwaltungsgerichtshof, war mal Vorsitzender der Rundfunkbehörde KommAustria und er betreibt einen höchst lesenswerten Blog zum Thema Medien und Recht. In seinem neuesten Text hat er sich die Neubestellung des ORF-Publikumsrats näher angesehen. (Davor hat er auch schon dazu getwittert.) Und dabei sind ihm einige sehr seltsame Dinge aufgefallen.

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Wer ist Elon Musk?

Elon Musk kauft also Twitter. Um schlanke 44 Milliarden Dollar, was uns allerdings keine Sorgen machen muss, er hat danach noch immer mehr Geld als jeder andere Mensch auf dem Planeten. Aber wer ist Elon Musk?

TIME hat ihn 2021 zu seiner „Person des Jahres“ gewählt und ein ausführliches, lesenswertes Porträt recherchiert.

TIME.COM, 13.12.2021

Der Erklärer

Gestern wurden in Wien die renommierten Concordia-Preise verliehen: In der Kategorie „Menschenrechte“ an die großartige PROFIL-Journalistin Christa Zöchling und in der Kategorie „Pressefreiheit“ an meinen wunderbaren ZiB2-Kollegen Martin Thür (hier gibt es Martins hervorragende Dankesrede zum Nachlesen – und alle Ansprachen von gestern zum Nachsehen).

Für sein Lebenswerk wurde der große Paul Lendvai ausgezeichnet. Ich durfte ihn aus diesem Anlass würdigen. Meine Laudatio und Lendvais Dankesworte hier zum Nachlesen:


Ich muss ja gestehen, dass ich durchaus überrascht war, als mich Paul Lendvai vor einigen Wochen gefragt hat, ob ich die Laudatio auf ihn heute halten würde. Freudig überrascht, weil das natürlich für mich die weit größere Auszeichnung ist als für ihn. Überrascht aber auch, weil ich mir dachte: Wie oft kann man eigentlich den Concordia-Preis fürs Lebenswerk kriegen? Ich war nämlich ganz sicher, dass Paul Lendvai den schon hat. Und zwar schon länger.

Ich meine: Der Mann hat 1974 den Renner-Preis bekommen (der damals noch was wert war) und das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik. 1974, da waren sich die Eltern von Martin Thür noch fünf Jahre lang nicht mal begegnet. Und Paul Lendvai war bereits ein sehr berühmter Journalist. Aber da war noch nichtmal Halbzeit bei ihm.

Seither wurde ihm – völlig zu Recht – praktisch jeder Preis, Titel und Orden verliehen, den dieses Land für Menschen aus unserem Gewerbe zur Verfügung hat, vom Professor über den Staatspreis für Kulturpublizistik oder den Ehrenpreis des Buchhandels bis zum Horst-Knapp-Preis für Wirtschaftsjournalismus. Mutmaßlich ist er der einzige Mensch, der den Bruno-Kreisky- und den Alois-Mock-Preis bekommen hat. Dazu noch Ehrungen in Deutschland, Polen, natürlich in Ungarn (immer dann, wenn Orban gerade mal nicht Regierungschef war). Und 2019 wurde er auch noch „Europäer des Jahres“.

Mit dem heutigen Tag ist er endgültig “ausdekoriert” – nur den Paul-Lendvai-Preis hat er noch nicht. Der wurde tatsächlich vor wenigen Wochen erstmals vergeben, bescheidenerweise aber nicht an ihn.

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Der Mann, der sagt, was „fit to print“ ist

Die New York Times ist das wohl renommierteste Medienhaus der Welt. Rund 1.700 Journalist·innen arbeiten rund um die Welt für das „paper of record“, vor allem aber für die fantastische NYT-Website, samt ihren vielen Online-Ablegern von Podcasts bis zu Video-Dokumentationen. „All the news that´s fit to print“, ist seit 1897 der Slogan der Zeitung und ab Juni entscheidet ein neuer Chefredakteur, welche News das sein werden.

Joe Kahn ist seit drei Jahrzehnten NYT-Redakteur, viele Jahre davon als China-Korrespondent, wofür er zweimal einen Pulitzer-Preis (mit)gewonnen hat. Und in den letzten Jahren als Managing Editor, also als Nummer 2 hinter Dean Baquet, dem ersten schwarzen Chefredakteur der New York Times, der nach den Regeln des Verlags nun abtreten muss, bevor er 66 wird.

Joe Kahn gilt als brillanter Journalist und als außergewöhnlich zielstrebig, fokussiert und ehrgeizig, was ich deshalb interessant finde, weil er nur spaßhalber arbeitet. Der Mann hat nämlich ein riesiges Vermögen geerbt und gilt als erster Chefredakteur, der reicher sein könnte als die Familie Sulzberger, der die New York Times seit ewig gehört.

Dieses Porträt beschreibt nicht nur sehr ausführlich den neuen Chef, sondern auch die vielen internen Probleme eines Medienunternehmens, das innerhalb weniger Jahre von einem der traditionsreichsten und angesehensten auch zu einem der innovativsten und erfolgreichsten des Digitalzeitalters geworden ist. (Ein sehr gutes Porträt ihres neuen Chefredakteurs hat übrigens auch die New York Times selbst gebracht.)

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NEW YORK MAGAZINE, 19.4.22

Die Rückkehr des Faschismus

Das ist ein sehr langer, aber wirklich lohnenswerter Text des grandiosen Schweizer Journalismus Constantin Seibt über den neuen Siegeszug des Faschismus, den wohl wenige von uns für möglich gehalten hätten. (Seibt hat übrigens von einigen Jahren auch ein exzellentes Buch über Journalismus geschrieben.)

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REPUBLIK.CH, 14.4.22

Warum uns Social Media dümmer machen und die Demokratie zerstören

Jonathan Haidt ist einer der interessantesten Sozialpsychologen der Gegenwart und sein Buch „The Righteous Mind“ kann ich, auch wenn es schon zehn Jahre alt ist, nur empfehlen. Jetzt hat sich Haidt in einem sehr ausführlichen Text angesehen, wie Social Media den öffentlichen Diskurs und die Gesellschaft verändert haben. Es ist keine schöne Diagnose – und auch wenn sie sich vor allem auf die USA bezieht, halte ich das meiste darin für allgemeingültig.

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THE ATLANTIC, 11.4.22

„Die Überlegungen Wolfs vernachlässigen daher…“

Mein jüngster Blog-Beitrag über die Bestellung des ORF-Stiftungsrats hat in der letzten Sitzung des Gremiums und im Kanzleramt einige Aufregung ausgelöst. Etliche Stiftungsräte fühlten sich, so wird erzählt, durchaus persönlich angegriffen. Dabei ging es in meinem Text ausschließlich darum, dass ich die Gesetzesbestimmung, mit der sie bestellt wurden, für problematisch halte; konkret für offenkundig verfassungswidrig, wenn man einem Kommentar von Christoph Grabenwarter folgt, dem Präsidenten des Verfassungsgerichts.

Eine „Fehlinterpretation“ nannte das Klaus Poier, Stiftungsrat des Landes Steiermark und hauptberuflich Verfassungsjurist. Und Medienministerin Susanne Raab forderte vom Verfassungsdienst im Kanzleramt eine eigene Stellungnahme zu meinem Blog-Beitrag an.

Freundlicherweise hat mir Kanzler-Sprecher Daniel Kosak diese Stellungnahme auf meine Anfrage zur Verfügung gestellt – mit der Genehmigung, die wesentlichen Passagen im Sinne einer offenen Debatte hier zu veröffentlichen. Und das meint der Verfassungsdienst in seiner „Information für die Bundesministerin“ vom 16. März (Hervorhebungen im Original):

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Verfassungswidrig – na, und?

Am Donnerstag dieser Woche, am 17. März, treffen sich die 35 ORF-Stiftungsräte noch ein letztes Mal. Ihre vierjährige Funktionsperiode läuft aus, der Stiftungsrat wird bis Mai neu bestellt. Nach einer Gesetzesbestimmung, die offensichtlich gegen die Verfassung verstößt.

Ich weiß das erst seit wenigen Tagen, seit ich auf einen Aufsatz von Christoph Grabenwarter gestoßen bin, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Grabenwarter ist auch ein renommierter Experte für Rundfunkrecht und als solcher hat er in einem Standardwerk zum deutschen Grundgesetz einen Kommentar über „Rundfunkfreiheit“ geschrieben.*

In der umfangreichen Analyse geht es grundsätzlich um Deutschland, wo das Höchstgericht 2014 in einem historischen Urteil die „Staatsferne“ von ARD und ZDF festgeschrieben hat. Aber Grabenwarter behandelt auch die Rundfunkfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Gemäß Artikel 10 der EMRK müsse die „Vielfalt im Rundfunk“ gewährleistet sein, erklärt er. Deshalb sei zu verhindern, dass „eine gewichtige ökonomische oder politische Gruppe oder der Staat eine dominante Position über eine Rundfunkanstalt … einnimmt“. Und konkret schreibt Grabenwarter über die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Sender: „Herrscht in den Organen eine zu große Mehrheit von Vertretern der Regierungspartei(en), wird Art. 10 EMRK verletzt.“ (S. 240, siehe unten.)

Die EMRK ist in Österreich Teil der Verfassung. Und im ORF-Stiftungsrat gibt es – wie ich gleich zeigen werde – genau das: Eine quasi automatische Mehrheit von Vertretern der Regierungsparteien.

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„Was ist im Krieg erlaubt, Herr Janik?“

Diese Woche habe ich für die ZiB2 ein ungewöhnlich ausführliches Interview mit dem Wiener Völkerrechts-Experten Ralph Janik über den Krieg in der Ukraine geführt: Ob der russische Überfall Wladimir Putin automatisch zum Kriegsverbrecher macht und ob er dafür irgendwann vor Gericht muss? Was überhaupt Kriegsverbrechen sind? Wie man Verstöße gegen das Kriegsrecht verhindern kann? Und wir haben auch sehr detailliert über die österreichische Neutralität gesprochen – und was sie konkret in diesem Krieg und auch grundsätzlich bedeutet. Und auch darüber, ob und wie man sie wieder abschaffen könnte.

Es gibt von diesem Interview eine ca. sechs Minuten lange Version, die wir in der ZiB2 gesendet haben. Und eben eine Langfassung von knapp 27 Minuten, die sie hier sehen oder hier hören können. Oder nachfolgend lesen:


Herr Dr. Janik, das was wir da in den letzten Tagen in der Ukraine sehen, in Städten wie Charkiw, Kiew, Mariupol – immer mehr Angriffe auf zivile Ziele – da sagt der britische Premierminister, das seien Kriegsverbrechen. Ist das so?

Ja, das lässt sich relativ leicht herunterdeklinieren. Grundsätzlich greift hier das humanitäre Völkerrecht und einer der zwei Grundsätze, die hier zur Anwendung kommen, ist das Prinzip der Unterscheidung. Man darf Zivilisten und zivile Objekte nicht direkt angreifen und solche Angriffe fallen auch unter die Definition eines Kriegsverbrechens.

Vielleicht einmal grundsätzlich von Anfang an: Diese russische Invasion in der Ukraine selbst ist eindeutig völkerrechtswidrig, oder?

Ja, auch das ist rechtlich ganz leicht herunterzudeklinieren. Wir haben ein Interventionsverbot, wir haben ein Verbot von Krieg, wir haben ein Verbot von direkter und indirekter Gewalt. Und gegen all diese fundamentalen Regeln des Völkerrechts verstößt Russland hier, weil keine der Ausnahmen greift. Also weder hat die Ukraine Herrn Putin dazu eingeladen auf ukrainischem Territorium gegen die Ukraine vorzugehen, das wäre ja auch absurd, noch gibt es eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats und es ist auch kein Fall von Selbstverteidigung. Also, weder können die sogenannten Volksrepubliken, die ja keine unabhängigen Staaten sind, eine solche Einladung aussprechen, noch ist es der Fall, dass Russland von der Ukraine angegriffen worden wäre. Man muss ja kein Militärstratege sein, um zu wissen, dass ein Angriff auf Russland keine besonders gute Idee wäre.

Dieser Krieg selbst ist völkerrechtswidrig, aber gilt dann trotzdem innerhalb eines rechtswidrigen Krieges das Kriegsrecht?

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