Tempelberg, die dritte. Und letzte. Instanz nämlich.
Jetzt hat FPÖ-Chef Norbert Hofer in der „Causa Tempelberg“ also auch vor einem Höchstgericht gegen den ORF verloren. Nach der Medienbehörde KommAustria und dem Bundesverwaltungsgericht hat sich Hofer nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigen lassen, dass er im Präsidentschafts-Wahlkampf 2016 über seine Erlebnisse am Tempelberg in Jerusalem („Ich hab dort auch Fürchterliches erlebt. Also ich bin mitten in einen Terrorakt hineingekommen, neben mir wurde eine Frau erschossen.“ ) mehrfach die Unwahrheit gesagt hat:
„Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass dem Revisionswerber [Hofer] in der Diskussionssendung ‚Wahl 16 – Das Duell‘ eine objektiv unrichtige Aussage vorgehalten wurde …, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, dazu Stellung zu nehmen und die Angelegenheit aufzuklären, und dass der Revisionswerber … auf der Richtigkeit seiner Aussage beharrt hat.“
Das Absurde daran: Es ist seit nahezu fünf Jahren völlig unstrittig, dass Hofer nie „mitten in einem Terroranschlag“ war, bei dem „zehn Meter neben mir“ eine schwerbewaffnete Frau erschossen wurde, weil es einen solchen Terroranschlag schlicht nie gegeben hat. Der FPÖ-Politiker hat in Jerusalem auch keine erschossene (oder angeschossene) Frau gesehen, er hat nie einen Schuss gehört. Und obwohl er von Ingrid Thurnher im TV-Duell nur gefragt wurde, ob er da etwas „verwechselt“ hätte, hat er seither mehrere Jahre lang und in drei Instanzen versucht, dem ORF eine Verletzung des Objektivitätsgebotes nachzuweisen.
Das Höchstgericht stellt nun in seiner Ablehnung der Revision (hier im Volltext) nüchtern fest: